RAVENSBURG – Die Kurzzeitpflege entlastet pflegende Angehörige, wenn sie selbst die Pflege nicht leisten können oder wenn sie eine Auszeit von der Pflegebetreuung benötigen. Zudem ist sie in vielen Fällen eine unverzichtbare Station zwischen einer Krankenhausbehandlung und der Rückkehr in die eigene Wohnung.

Kliche-Behnke stellt fest: „Pflegende Angehörige sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Pflegestützpunktes wie auch im Krankenhaussozialdienst suchen dringend nach freien Plätzen in der Kurzzeitpflege. Diese Suche ist aber viel zu oft erfolglos, weil keine freien Plätze zur Verfügung stehen. In der Konsequenz bleiben Pflegebedürftige unterversorgt und pflegende Angehörige werden komplett überlastet. Fehlende Plätze in der Kurzzeitpflege sind nicht selten einer der Faktoren, warum die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist und Pflegebedürftige dauerhaft in einem Heim betreut werden müssen. Das Land ist hauptverantwortlich dafür, dass im Landkreis Ravensburg ausreichend Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen.“

Im Landkreis Ravensburg gibt es nach Auskunft des Landesgesundheitsministeriums 182 Kurzzeitpflegeplätze. 44 Plätze, die ausschließlich für die Kurzzeitpflege und 138, die sowohl in der Kurzzeitpflege als auch in der Dauerpflege genutzt werden können. Das Problem sei, so Engelhardt, dass viele dieser Plätze entweder in der Dauerpflege belegt seien oder wegen Personalmangel nicht freigegeben werden könnten.

Zum letzten Erhebungszeitpunkt im Dezember 2021 wurden trotz hoher Nachfrage nur etwa 29 Prozent der Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis Ravensburg für Kurzzeitpflege belegt. „Wir brauchen mehr tatsächlich zur Verfügung stehende Plätze. Es nützt uns nichts, wenn weniger als ein Drittel der Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Ravensburg nur auf dem Papier stehen“, bewertet die Bundestagsabgeordnete Engelhardt die Situation.

Die grün-schwarze Landesregierung habe selbst eine „Besorgnis erregende Situation“ in der Kurzzeitpflege festgestellt. Minister Lucha schiebe nach Angaben von Kliche-Behnke jedoch die Schuld für die schlechte Versorgungssituation auf die Kommunen, den Bund und die Träger der Pflegeheime. „Das ist keinesfalls nachzuvollziehen“, rügt Kliche-Behnke. „Nach dem Gesetz ist zuerst das Land für eine ausreichende Anzahl von Pflegeplätzen zuständig. Minister Manfred Lucha muss die Rahmenbedingungen politisch wie auch mit auskömmlichen finanziellen Förderungen so gestalten, dass eine bedarfsgerechte Versorgung der Pflegebedürftigen in den Kommunen möglich wird und die Anbieter in der Pflege den Bedarf auch decken können.“

Die SPD-Landtagsfraktion hatte in den vergangenen Jahren bei den Beratungen zum Landeshaushalt immer eine deutliche Erhöhung dieser Förderung beantragt. Leider wurde diese jeweils gegen die Interessen der Pflegebedürftigen von den Fraktionen der Grünen und der CDU abgelehnt. Infolgedessen konnte das Förderprogramm der Landesregierung für reine Kurzzeitpflegeplätze nur so gering ausgestattet werden, dass es eine Reduzierung der Plätze in ganz Baden-Württemberg von 1 000 Ende 2019 auf 952 Ende 2021 zur Folge hatte.

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Kliche-Behnke (SPD) zur Situation der Kurzzeitpflege Landkreis Ravensburg und Antwort der Landesregierung zum DOWNLOAD