BERLIN – Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Juni 2023, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, wonach der Umrechnungsmaßstab einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe in Paragraf 43b des Strafgesetzbuches halbiert werden soll.
Für den entsprechenden Entwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Die AfD, die mit einem Änderungsantrag zuvor gescheitert war, votierte gegen die Initiative, Union und Linke enthielten sich bei der Abstimmung.
Am Ursprungsgesetz hatte der Rechtsausschuss zuvor noch zahlreiche Änderungen vorgenommen. Der Haushaltsausschuss hatte zudem einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit abgegeben.